Die therapeutisch betreuten Wohnformen CHRISTIANI - eine Einrichtung für psychisch erkrankte Menschen Die therapeutisch betreuten Wohnformen des CHRISTIANI e. V. sind eine sozialtherapeutische Spezialeinrichtung der Erwachsenenwiedereingliederungshilfe. Unser Anliegen ist es, Menschen mit einer seelischen Erkrankung oder Behinderung die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen. Gemäß unserer sozialtherapeutischen Konzeption bieten wir in der begleiteten Alltagsbewältigung “Hilfe zur Selbsthilfe“, überall da wo es der Hilfe bedarf. Dabei gestaltet sich der Alltag zur Therapie, die Therapie zum Alltag. Im Entwicklungsgeschehen eines Maßnahmeverlaufes des Stufenkonzepts der Einrichtung finden sich entsprechend unterschiedliche, auf die individuellen Bedarfe ausgerichtete, gesundende und fördernde Lebensgemeinschaften. Unser Leistungsangebot beinhaltet
Das therapeutische Wohnheim CHRISTIANI bietet im Landkreis Waldshut 80 Plätze in drei betreuten Wohnbereichen an. Die Wohnbereiche befinden sich in der Gemeinde Albbruck, ca. 6 km von der Kreisstadt Waldshut entfernt. Seit 2008 sind im Anschluss einer vollstationären Maßnahme auch ambulante Betreuungsleistungen möglich. „Ein, dem individuellen Hilfebedarf entsprechendes Betreuungsangebot“ Ziel ist, dass sich die Klienten im Entwicklungsverlauf der Maßnahme Schritt für Schritt verselbstständigen. Dementsprechend erbringen wir unsere Leistungen in bedarfsabgestuften Förder- und Wohnbereichen. Jeder dieser Bereiche zeichnet sich durch eine unterschiedliche Ausgestaltung des sozialtherapeutischen Konzeptes zur Verselbstständigung aus. Die betreuten Wohnbereiche sind Alte Landstraße Außenwohngruppen (AWG) Buch
In den betreuten Wohnbereichen bieten wir
Die sozialtherapeutische Betreuung wird überwiegend von Sozialpädagogen, Sozialtherapeuten und Heilerziehungspflegern im Bezugstherapeutensystem geleistet. Psychologische Psychotherapeuten, Krankenschwestern, Hauswirtschaftsfachkräfte, Heileurythmisten, sozialpädagogische Studenten und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Auszubildende zum Heilerziehungspfleger vervollständigen das interdisziplinäre Team. Unsere Mitarbeiterschaft verfügt über langjährige Erfahrung mit psychisch erkrankten Menschen. Interne Fortbildungsmaßnahmen und Beratung durch den leitenden Arzt aus dem CHRISTIANI Rehabilitationsbereich (RPK) sorgen für ständige Erweiterung und Aktualisierung der psychiatrischen Kenntnisse des Personals.
Aufgenommen werden Menschen
Die Maßnahmen werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern gewährt. In Baden-Württemberg sind dies seit 2005 die Stadt-und Landkreise. Die Zuständigkeit wird durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort vor Beginn einer Maßnahme ermittelt. In der Regel ist das Landratsamt im Herkunftslandkreis des Klienten zuständig. Hier wird nach Antragstellung geprüft, ob ein Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII besteht. Sollten die Voraussetzungen zu einer Kostenübernahme nicht erfüllt sein, ist eine eigenfinanzierte Teilnahme an einer Maßnahme als Selbstzahler generell möglich. In diesem Fall wird nach gemeinsamer Übereinstimmung zwischen dem Klienten, als Leistungsempfänger und Träger der Kosten und der Einrichtung, als Leistungserbringer ein Betreuungsvertrag auf der Grundlage und nach den Richtlinien des WBVG abgeschlossen.
Vorabinformationen Gerne können erste Informationen aus
entnommen werden.
Bei weiterführendem Interesse bieten wir auf Anfrage einen Informations- und Besichtigungstermin an. Ziele des Termins sind
Angehörige oder gesetzliche Betreuer können gerne an diesem Termin teilnehmen. Aussagefähige Unterlagen, wie Lebenslauf, Arzt- und Sozialberichte und sonstige Vorberichte sollten dabei vorliegen.
Der Aufnahme geht in der Regel ein Probewohnen voraus. Das Probewohnen dient der Belastungserprobung und Eignungsfeststellung. Zum Abschluss des Probewohnens findet ein Gespräch mit dem Interessenten statt. Bei positivem Verlauf wird über eine Aufnahme entschieden.
Die Aufnahme ist nur bei einer vorliegenden Kostenzusage möglich. Dementsprechend ist die Antragstellung zur Kostenübernahme der nächste Schritt hin zu einer Aufnahme. Infolge des Antrages für eine stationäre Maßnahme wird der individuelle Hilfebedarf und der damit verbundene Pflegesatz mittels des sogenannten Metzler Verfahrens vom medizinisch-pädagogischen Dienst des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) im Auftrag des Leistungsträgers ermittelt. Die erfolgte Einstufung ist Grundlage für die Maßnahmevergütung durch den Leistungsträger. Bei Antragstellung einer Maßnahme des Ambulant Betreuten Wohnens wird der finanzielle Förderbedarf anhand einer Bedarfsermittlung seitens des Kostenträgers festgestellt. Ggf. sind Aufstockungen nach SGB II möglich. Generell wird zu Beginn bei stationären und ambulanten Maßnahmen ein Wohn- und Betreuungsvertrag gemäß der WBVG - Richtlinien abgeschlossen, der die rechtliche Grundlage für Art und Umfang der angebotenen Leistungen darstellt.
Die Aufnahme erfolgt gemäß Terminabsprache bei vorliegender Kostenzusage oder einer Kostenübernahmeerklärung bei Selbstzahlern. Die Landkreise Waldshut und Lörrach bilden den Schwerpunkt unserer Belegung. Darüber hinaus sind aber auch überregionale Aufnahmen möglich.
Anfragen zur Aufnahme oder zu konzeptionellen Themen richten Sie bitte an: Reha- Zentrum CHRISTIANI Wohnbereiche Herr Lukas Löschner Schnötring 11 79804 Dogern 0 77 51 / 89 75 19 0 77 51 / 89 75 25 loeschner@christiani-ev.de Weitergehende Informationen: Konzeption (PDF) CHRISTIANI Sozialtherapie Stufenkonzept (PDF) Spenden & Sponsoring Wir freuen uns, dass Ihnen unsere Arbeit gefällt. Als gemeinnützige Einrichtung ist es für uns immer eine große Hilfe, wenn wir tatkräftig oder finanziell unterstützt werden. Eine Spende kann direkt, frei, zielführend und unabhängig in die Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen einfließen. Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie hier. SPENDEN & SPONSORING (PDF) Einrichtungsleitung & Geschäftsführung Einrichtungsleiter: Lukas Löschner Geschäftsführer: Alexander Oberschmid
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