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CHRISTIANI e.V.

Einrichtung

Die therapeutisch betreuten Wohnformen CHRISTIANI

Die therapeutisch betreuten Wohnformen des CHRISTIANI e. V. sind eine sozialtherapeutische Spezialeinrichtung der Erwachsenenwiedereingliederungshilfe.

Unser Anliegen ist es, Menschen mit einer seelischen Erkrankung oder Behinderung die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen.

Gemäß unserer sozialtherapeutischen Konzeption bieten wir in der begleiteten Alltagsbewältigung “Hilfe zur Selbsthilfe“, überall da wo es der Hilfe bedarf. Dabei gestaltet sich der Alltag zur Therapie, die Therapie zum Alltag.

Im Entwicklungsgeschehen eines Maßnahmeverlaufes des Stufenkonzepts der Einrichtung finden sich entsprechend unterschiedliche, auf die individuellen Bedarfe ausgerichtete, gesundende und fördernde Lebensgemeinschaften.

Unser Leistungsangebot beinhaltet

  • stationäre Hilfen nach § 53 SGB XII, Leistungstyp I.2.3 gem. Rahmenvertrag §79 Abs. 1 SGB XII für Baden-Württemberg sowie
  • Maßnahmen des ambulant betreuten Wohnens (ABW) nach §54 SGB XII i.V. §55 SGB IX

Zielsetzungen

  • Beseitigung oder Milderung der vorhandenen psychischen Behinderung, bzw. deren Folgen
  • Verselbstständigung durch lebenspraktische Förderung in der  Alltagsbefähigung 
  • (Re-) Integration in das gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion
  • Erhalt der Fähigkeiten, Förderung der Resilienz und Selbstheilungsprozesse
  • Lebensqualität und Lebensfreude vermitteln
  • Das Aufzeigen von Perspektiven und Umsetzen von Zielen anhand einer individuellen Rehaplanung
  • Unterstützung zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / Tagesstrukturierung zur Verselbstständigung

Leitlinien unserer Arbeit

  • Der Mensch steht im „Mittelpunkt" unserer ganzheitlichen Betrachtung
  • Wir gewähren „Hilfe zur Selbsthilfe“ - überall da, wo es der Hilfe bedarf.
  • Wir gestalten den „Alltag als Therapie, Therapie als Alltag“.
  • Ein Setting, in dem sich Klienten und Mitarbeiter auf „Augenhöhe“ begegnen, welches von Akzeptanz und Toleranz geprägt ist
  • Ein aus natur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen erprobtes, durch die Sozialtherapie getragenes Behandlungskonzept.

Leistungsangebote, Standorte, Infrastruktur und Ausstattung

Leistungsangebote, Standorte, Infrastruktur und Ausstattung
Das therapeutische Wohnheim CHRISTIANI bietet im Landkreis Waldshut 80 Plätze in drei betreuten Wohnbereichen an. Die Wohnbereiche befinden sich in der Gemeinde Albbruck, ca. 6 km von der Kreisstadt Waldshut entfernt. Seit 2008 sind im Anschluss einer vollstationären Maßnahme auch ambulante Betreuungsleistungen möglich.

„Ein, dem individuellen Hilfebedarf entsprechendes Betreuungsangebot“

Ziel ist, dass sich die Klienten im Entwicklungsverlauf der Maßnahme Schritt für Schritt verselbstständigen. Dementsprechend erbringen wir unsere Leistungen in bedarfsabgestuften Förder- und Wohnbereichen. Jeder dieser Bereiche zeichnet sich durch eine unterschiedliche Ausgestaltung des sozialtherapeutischen Konzeptes zur Verselbstständigung aus.

Die betreuten Wohnbereiche sind
Alte Landstraße
Außenwohngruppen (AWG)
Buch

Ausstattung des betreuten Wohnangebotes

In den betreuten Wohnbereichen bieten wir

  • Vollmöblierte und hochwertig ausgestattete Zimmer, überwiegend Einzelzimmer
  • Zahlreiche Außen- und Grünanlagen, großzügige Sozialräume
  • Gemeinschaftlich geeignete Waschküchen und Nutzräume
  • Vollverpflegung vor Ort
  • sowie eine bedarfsorientierte Betreuung unserer Klienten, an bis zu 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Im Anschluss an eine stationären Maßnahme bietet CHRISTIANI bei Bedarf auch ambulante Betreuungsleistungen an.  
Ambulant Betreutes Wohnen

Unser Personal

Die sozialtherapeutische Betreuung wird überwiegend von Sozialpädagogen, Sozialtherapeuten und Heilerziehungspflegern im Bezugstherapeutensystem geleistet. Psychologische Psychotherapeuten, Krankenschwestern, Hauswirtschaftsfachkräfte, Heileurythmisten, sozialpädagogische Studenten und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Auszubildende zum Heilerziehungspfleger vervollständigen das interdisziplinäre Team.

Unsere Mitarbeiterschaft verfügt über langjährige Erfahrung mit psychisch erkrankten Menschen. Interne Fortbildungsmaßnahmen und Beratung durch den leitenden Arzt aus dem CHRISTIANI Rehabilitationsbereich (RPK) sorgen für ständige Erweiterung und Aktualisierung der psychiatrischen Kenntnisse des Personals.

Personenkreis

Aufgenommen werden Menschen

  • mit einer psychischen Erkrankung nach dem ICD 10
  • die nicht mehr akut psychiatrisch behandlungsbedürftig sind
  • die Lebensräume benötigen, die ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung, Gesundung und Neuorientierung bieten
  • von ca. 18 bis 65 Jahren

Ausschlusskriterien sind

  • eine primär ausgeprägte und verfestigte Suchtproblematik
  • ein massives delinquentes Verhalten
  • eine schwere und schwerste geistige Behinderung
  • die Erforderlichkeit von Leistungen, die nicht durch bestehende Leistungsvereinbarungen abgedeckt sind
  • ein nicht nur vorübergehender Pflegebedarf
  • ein durchgehender nächtlicher Hilfebedarf
  • das Fehlen basaler Selbstversorgungsfähigkeiten

Kostenübernahme

Die Maßnahmen werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern gewährt. In Baden-Württemberg sind dies seit 2005 die Stadt-und Landkreise. Die Zuständigkeit wird durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort vor Beginn einer Maßnahme ermittelt. In der Regel ist das Landratsamt im Herkunftslandkreis des Klienten zuständig. Hier wird nach Antragstellung geprüft, ob ein Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII besteht.

Sollten die Voraussetzungen zu einer Kostenübernahme nicht erfüllt sein, ist eine eigenfinanzierte Teilnahme an einer Maßnahme als Selbstzahler generell möglich. In diesem Fall wird nach gemeinsamer Übereinstimmung zwischen dem Klienten, als Leistungsempfänger und Träger der Kosten und der Einrichtung, als Leistungserbringer ein Betreuungsvertrag auf der Grundlage und nach den Richtlinien des WBVG abgeschlossen.

Aufnahmeverfahren

Vorabinformationen

Gerne können erste Informationen aus

  • der allgemeinen Darstellung des Leistungsangebotes
  • der ausführlichen Darstellung unserer Leistungsangebote

entnommen werden.

Informationsgespräch und Besichtigungstermin

Bei weiterführendem Interesse bieten wir auf Anfrage einen Informations- und Besichtigungstermin an.Ziele des Termins sind

  • ein erstes Kennenlernen,
  • mögliche Fragen gegenseitig zu beantworten und dabei die Erwartungen aller Beteiligten zu formulieren
  • die Einrichtung mit ihren speziellen therapeutischen Angeboten vorzustellen
  • ggf. eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu einem Probewohnen hin zu treffen.

Angehörige oder gesetzliche Betreuer können gerne an diesem Termin teilnehmen. Aussagefähige Unterlagen, wie Lebenslauf, Arzt- und Sozialberichte und sonstige Vorberichte sollten dabei vorliegen.

Probewohnen

Der Aufnahme geht in der Regel ein Probewohnen voraus. Das Probewohnen dient der Belastungserprobung und Eignungsfeststellung. Zum Abschluss des Probewohnens findet ein Gespräch mit dem Interessenten statt. Bei positivem Verlauf wird über eine Aufnahme entschiede

Antragstellung

Die Aufnahme ist nur bei einer vorliegenden Kostenzusage möglich. Dementsprechend ist die Antragstellung zur Kostenübernahme der nächste Schritt hin zu einer Aufnahme. Infolge des Antrages für eine stationäre Maßnahme wird der individuelle Hilfebedarf und der damit verbundene Pflegesatz mittels des sogenannten Metzler Verfahrens vom medizinisch-pädagogischen Dienst des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) im Auftrag des Leistungsträgers ermittelt.  Die erfolgte Einstufung ist Grundlage für die Maßnahmevergütung durch den Leistungsträger.

Bei Antragstellung einer Maßnahme des Ambulant Betreuten Wohnens wird der finanzielle Förderbedarf anhand einer Bedarfsermittlung seitens des Kostenträgers festgestellt. Ggf. sind Aufstockungen nach SGB II möglich. Generell wird zu Beginn bei stationären und ambulanten Maßnahmen ein Wohn- und Betreuungsvertrag gemäß der WBVG - Richtlinien abgeschlossen, der die rechtliche Grundlage für Art und Umfang der angebotenen Leistungen darstellt.

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt gemäß Terminabsprache bei vorliegender Kostenzusage oder einer Kostenübernahmeerklärung bei Selbstzahlern.  Die Landkreise Waldshut und Lörrach bilden den Schwerpunkt unserer Belegung. Darüber hinaus sind aber auch überregionale Aufnahmen möglich.

Informationen

Anfragen zur Aufnahme oder zu konzeptionellen Themen richten Sie bitte an:

Reha- Zentrum CHRISTIANI Wohnbereiche
Herr Lukas Löschner
Schnötring 11
79804 Dogern
0 77 51 / 89 75 19
0 77 51 / 89 75 25
loeschner@christiani-ev.de

Weitergehende Informationen:
Konzeption (PDF)
CHRISTIANI Sozialtherapie
Stufenkonzept (PDF)

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Einrichtungsleitung & Geschäftsführung

Einrichtungsleiter:
Lukas Löschner

Geschäftsführer:
Alexander Oberschmid